Patrocinium pupillorum : von Vormundtschafften, wie dieselben, Recht verwaltet, und den Pflegkindern treuwlich und fleissig vorgestanden werden solle / desgleichen auch eine kurtze Erklerung vom Vergannten, erstlich durch Josten Damhouder
Patrocinium pupillorum : von Vormundtschafften, wie dieselben, Recht verwaltet, und den Pflegkindern treuwlich und fleissig vorgestanden werden solle / desgleichen auch eine kurtze Erklerung vom Vergannten, erstlich durch Josten Damhouder. Franckfurt a. M. : Basse: [1576]. Universitätsbibliothek Mainz, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:77-vcol-17619 / Public Domain Mark 1.0