Title / Description
Patrocinium pupillorum : von Vormundtschafften, wie dieselben, Recht verwaltet, und den Pflegkindern treuwlich und fleissig vorgestanden werden solle / desgleichen auch eine kurtze Erklerung vom Vergannten, erstlich durch Josten Damhouder. Franckfurt a. M. : Basse: 1576
Content
[1]Front cover
[3]Title page
[5]Epistola Dedicatoria.
[7]Vorrede Doctor Johann Burckhardts / an den gütigen Leser.
1Erklerung von Vormündschafften / wie dieselben recht verwaltet / und den Pflegkindern trewlich vorgestanden werden solle / Herrn Jodoci Damhuderii Ritters und der Rechten Doctoris.
1Das I. Capittel.
3Das II. Capittel.
6Das III. Capittel.
9Das IIII. Capittel.
16Das V. Capittel.
24Das VI. Capittel.
30Das VII. Capittel.
35Das VIII. Capittel.
41Das IX. Capittel.
50Das X. Capittel.
61Von der Vormünder Rechnungen / in was form / maß / zeit und gestalt die geschehen sollen.
83Von der Vormünder Besoldung / ein kurtzer Bericht.
90Von der Pflegkinder Interesse / Pension und dergleichen / ein kurtzer Tractat.
99Volget von Erledigung der Vormünder.
113Von der vortheilhafftigen und betrieglichen Vormünder gefahr / ein kurtzer Tractat.
117Von der Pflegkinder danckbarkeit / welche sie ihren Pflegvättern / Vormündern und Trewhältern / die inen trewlich und wol haben vorgestanden / zu erzeigen und zu beweisen schüldig sein.
Vom Vergandten und offentlichem Verkauffen / ein sehr nützlich Tractetlein / Durch Herrn Jost Damhudern / Rittern und der Rechten Doctorn ...
[130]Title page
120Das I. Capittel.
123Das II. Capittel.
127Das III. Capittel.
134Das IIII. Capittel.
135Das V. Capittel.
141Index
[161]Addendum
[163]Back cover